Gymnasiallehrerausbildung
Lehrdiplom für Maturitätsschulen / Deutsch
Um Lehrer oder Lehrerin an einem Schweizer Gymnasium zu werden, ist zusätzlich zum Fachstudium eine pädagogisch-didaktische Ausbildung zu absolvieren, das sogenannte Lehrdiplom (früher Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education (MAS-SHE) oder Höheres Lehramt). Dieser Studiengang kann während des Masterstudiums begonnen werden, umfasst 60 KP und dauert 3-6 Semester. Es ist auch möglich, mit dem Lehrdiplom erst nach dem Abschluss des Masterstudiums zu beginnen. Auf alle Fälle kann das Lehrdiplom erst verliehen werden, wenn das Master-Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wichtig ist, dass nur die BA-/MA-Studienfächer, bei denen alle Teilbereiche der Deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft studiert werden, direkt für das Lehrdiplom qualifizieren, d.h. nur BA Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft 90 (ohne Schwerpunkt) und daran anschliessend MA Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (90, 75, 45). Falls im Studium nur ein Teilbereich der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft abgedeckt worden ist, sind zusätzliche Module zu besuchen. Die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen sind unten aufgeführt.
Seit 2006 ist es möglich, das Lehrdiplom mit zwei Schulfächern oder aber nur mit einem Schulfach abzuschliessen.
Fachwissenschaftlicher Teil des Monofachs
Im Monofach sind 12 KP fachwissenschaftliche Vertiefung zu belegen. Am Deutschen Seminar bestehen diese aus dem Modul "439 Fachwissenschaftliche Vertiefung mit pädagogischem Fokus", das jeweils im Herbstsemester angeboten wird, und einem weiteren 6-KP-Seminar, das aus dem regulären Lehrangebot des Deutschen Seminars frei gewählt werden kann.
Die Buchung des gewählten Seminars erfolgt über das Deutsche Seminar.
Fachwissenschaftliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrdiplom in Deutsch
Aufwertung
Deutsch zum 1. Schulfach aufwerten kann, wer eine der folgenden Kombinationen im Master studiert:
- MA-Nebenfach 30 KP LIT
- MA-Nebenfach 30 KP LING
- MA-Nebenfach 30 KP LING + MA-Nebenfach 15 KP NDL oder ÄDL
- MA-Nebenfach 30 KP LIT + MA-Nebenfach 15 KP LING
Das Studium nur eines MA-Nebenfachs 15 KP berechtigt zur Aufwertung zum 2. Schulfach, nicht aber zum 1. Schulfach. Dies gilt für Abschlüsse der UZH sowie für auswärtige Abschlüsse.
Auflagen
Wer an der Universität Zürich Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft BA 90 KP und Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft MA 45/75 KP studiert hat oder äquivalente Abschlüsse einer anderen Universität nachweisen kann, hat die Bedingungen erfüllt und muss keine Auflagen leisten.
Deutsch als 1. Unterrichtsfach
Kreditpunkte aus BA und MA
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Fach / Kreditpunkte
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ÄDL
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NDL
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LING
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BA
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18 KP
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18 KP
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24 KP
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MA
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9 KP
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9 KP
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9 KP
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Ergänzungsprüfungen
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Fach / Fächerkombination
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Ergänzungsprüfung
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ÄDL
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NDL
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LING
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Prüfung MA Lit. 30 KP
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-
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-
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3 KP
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Prüfung MA Lit. 30 KP
+ MA LING 15 KP |
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-
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3 KP
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Prüfung MA LING 30 KP
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3 KP (Teilfach nach Wahl)
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-
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Prüfung MA LING 30 KP
+ MA NDL/ÄDL 15 KP |
3 KP (Teilfach nach Wahl)
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-
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Deutsch als 2. Unterrichtsfach
Kreditpunkte aus BA und MA
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Fach / Kreditpunkte
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ÄDL
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NDL
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LING
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BA
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12 KP
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12 KP
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18 KP
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MA
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9 KP
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9 KP
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9 KP
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Ergänzungsprüfungen
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Fach / Fächerkombination
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Ergänzungsprüfung
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ÄDL
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NDL
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LING
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Prüfung MA NDL 15 KP
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-
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-
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3 KP
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Prüfung MA ÄDL 15 KP
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-
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3 KP
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Prüfung MA LING 15 KP
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3 KP (Teilfach nach Wahl)
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-
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Prüfung MA LING 15 KP
+ MA NDL 15 KP |
3 KP (Teilfach nach Wahl, LING oder LIT)
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Prüfung MA LING 15 KP
+ MA ÄDL 15 KP |
3 KP (Teilfach nach Wahl, LING oder LIT)
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Prüfung MA ÄDL 15 KP
+ MA NDL 15 KP |
-
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-
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3 KP
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Details werden von der Studienfachberatung geregelt, sowohl was die Anerkennung von bereits geleisteten Kreditpunkten als auch die Festlegung der noch zu absolvierenden Module angeht.
Für die Diplomprüfung im Fach Deutsch muss das Latinum nachgewiesen werden, auch dann, wenn für den akademischen Abschluss keine Lateinkenntnisse gefordert waren.
