Deutsches Seminar

Studium
Abteilungen
Forschung
Bibliothek
Institut
Mitarbeitende
Downloads
Intranet
Agenda 

FAQ zu MA-Arbeit / MA-Prüfungen / MA-Abschluss en gros




Woraus bestehen die so genannten "modulübergreifenden Prüfungen", die es zum Abschluss des MA-Studiums zu absolvieren gilt.
Die Angaben zum Prüfungstyp sind bereits in der Wegleitung einzusehen. Was geprüft wird, muss jedoch erst noch bestimmt werden. Voraussichtlich wird der Stoff dieser Prüfungen neue, nicht beispielsweise während eines MA-Seminars bereits behandelte Gebiete beinhalten, die es im Selbststudium zu erarbeiten gilt.
ACHTUNG: Listen mit prüfungsrelevanten Themen müssen bis einen Monat vor der Prüfungen mit dem/der Prüfenden besprochen sein.

Werden die Inhalte dieser Prüfungen gezielt nach dem organisiert, was der jeweilige Studierende in den insgesamt vier Semestern besucht hat?
Nein, siehe oben, es werden neue Stoffbereiche geprüft. Geprüft wird nicht, was bereits besucht wurde.

Welche Lehrpersonen prüfen anlässlich dieser Abschlussexamen?
Wie bei der MA-Arbeit muss man sich die Prüfpersonen (in beiden Teilbereichen) selbstständig aussuchen und anfragen.

In welcher Reihenfolge müssen MA-Arbeit und modulübergreifende Prüfungen absolviert werden?
Empfohlen wird, dass die Anmeldung für die Prüfungen erst erfolgt, wenn die MA-Arbeit abgeschlossen ist.
ACHTUNG: Die MA-Arbeit sollte zwei Monate vor dem Antritt der Prüfungen vorliegen.

Welche Personen kommen für die Betreuung der MA-Arbeit in Frage?
Für die Betreuung einer MA-Arbeit kommen nur Personen mit Prof.- und PD-Titel in Frage.

Welche wichtigen Termine/Fristen gelten für die Anmeldung zum MA-Abschluss?
Für einen Sommerabschluss muss man sich bis Mitte März anmelden. Für einen Winterabschluss bis Mitte Oktober (siehe Informationsblatt "Modalitäten des Masterabschlusses").

Kann der MA-Abschluss aufgeteilt (z.B. entsprechend der Teilgebiete) und zeitversetzt absolviert werden?
Nein, es ist vorgesehen, dass der gesamte MA-Abschluss zeitgleich und in demselben Semester erfolgt.

Im Rahmen welcher Studienzeit sollte der MA-Abschluss geschafft werden?
Im Master gibt es keine Studienzeitbegrenzung.

Mit welchem Zeitaufwand sollte man hinsichtlich der MA-Arbeit rechnen?
Die MA-Arbeit mit ihrem Wert von 30 ECTS-Punkten entspricht dem Volumen eines ganzen Semesters. Es sollten jedoch zwei Semester eingeplant werden, da Arbeit und Prüfungen sich überlappen. Befasst man sich also mit dem "Gesamtpaket MA-Abschluss" (bestehend aus Arbeit und Prüfungen), sollte man mindestens zwei Semester einberechnen (bei Bedarf auch mehr). Beispiel: Wenn anvisierter MA-Abschluss = Winter 2010, dann Beginn mit der Arbeit bereits während des Frühjahrssemesters 2010 (gegebenenfalls parallel zu normalem Stundenplan), zwei Monate vor Prüfungen beenden (d.h. um Oktober), Anmeldung für Abschluss bis Mitte um Oktober, Absolvierung der Prüfungen gegen Ende Jahr 2010.

Welchen Umfang sollte die MA-Arbeit aufweisen?
Dies ist zurzeit noch nicht eindeutig festgeschrieben, weshalb sich z.T. individuell darüber verhandeln lässt.

Kann mit der MA-Arbeit selbst dann schon begonnen werden, wenn noch Seminare oder andere "normale" MA-Veranstaltungen besucht werden?
Ja, dies ist zulässig.

Was geschieht, wenn die fertige MA-Arbeit abgelehnt wird?
Die MA-Arbeit kann man einmal wiederholen. Eine gescheiterte Arbeit darf jedoch nicht nachbearbeitet werden.

Wie wird die MA-Arbeit abgebucht?
Die MA-Arbeit wird nicht im Voraus und eigenständig gebucht. Die Buchung wird durch die Betreuungsperson ausgelöst, und die gegen Ende der Arbeit. Man schreibt also erst die Arbeit, ehe man sich für dieselbe anmeldet.

Wie muss man konkret bei der Planung einer MA-Arbeit vorgehen?
Man bespricht sich mit der entsprechenden Betreuungsperson (Prof. usw.), handelt einen Zeitplan aus, füllt zusammen mit ihr ein Formular aus, welches am DS einer anderen Lehrperson vorgelegt werden muss, die es zu bestätigen hat. Die Bestätigung muss dem Formular beigelegt werden.

Wie muss man vorgehen, wenn man die Masterarbeit im Nebenfach schreiben will?
Im Grunde gilt das gleiche Vorgehen wie oben: Man bespricht sich mit der Betreuungsperson des Nebenfachs, füllt zusammen mit ihr ein Formular aus, welches am DS einer anderen Lehrperson vorgelegt werden muss, die es zu bestätigen hat usw.
ACHTUNG: Befindet man sich zugleich in der Ausbildung MAS SHE (Gymnasiallehrperson) im monofachlichen Studiengang, oder plant eine solche, sollte die MA-Arbeit in dem "Schulfach" absolviert werden, da ansonsten zu viele Punkte für den MAS SHE nachgeholt werden müssten.

Wo ist dieses ominöse Formular erhältlich?
Es wurde noch nicht konzipiert. Es wird in Bälde verfügbar sein.

An wen könnte ich mich bezüglich weiterer Unklarheiten wenden?
Es empfiehlt sich, den Kontakt zu suchen mit: lic. phil. Mirjam Marti, Dr. des. Susanne Uhl, Prof. Dr. Ludwig Rübekeil.

Sonstige gute Informationsquellen?
Die Studienordnung und die Wegleitung des DS sollten im Internet konsultiert werden, jedoch auch die Studienordnung der philosophischen Fakultät.


Weitere Stichworte

  • Kalenderwoche 51/52 für schriftliche Prüfungen Master = wird noch geändert
  • Veranstaltungen ausschliesslich für MA-Studierende vorerst noch sehr selten; Durchmischung erwünscht