Die auf Papier geschriebene Quarthandschrift (Stuttgart, Württembergische
Landesbibliothek, Cod. Donaueschingen A III 54) umfasst vier ungezählte
und 262 gezählte Blätter. Die Lagen bestehen überwiegend aus
Quaternionen. Kustoden und gelegentliche Reklamanten lassen erkennen, dass
die ursprüngliche Lagenordnung weitgehend bewahrt ist; auf eine Lagenversetzung
bei der Bindung weist der Schreiber selbst hin (f. 182v und 230v). Die Blattzählung
ist ursprünglich; f. 8 (mit der Illustration zum Disput zwischen den
drei Freunden und ihrem bekehrten Gefährten aus dem Spiegelbuch) fehlt
jedoch, f. 252 wurde bei der Zählung übergangen, nach f. 39 und
171 blieb je ein Blatt ungezählt. Die Handschrift, geschrieben in zeitgenössischer
Kurrentschrift, stammt von der Hand Wilhelm Werners, der auch die 116 kolorierten
Federzeichnungen angefertigt hat. Die Niederschrift erfolgte vermutlich auf
Schloss Herrenzimmern in den vierziger Jahren des 16. Jahrhunderts, die Papiersorten
sind in den dreißiger und vierziger Jahren belegt. Die Bindung wurde
um 1550 vorgenommen, die Zierstempel auf dem Einband stimmen mit jenen der
1550 gebundenen Bände von Wilhelm Werners Bistumschronik überein.
Die Handschrift gelangte schon vor der Aufteilung des Zimmernschen Besitzes
– nach dem Aussterben des Geschlechts im Mannesstamm (1594) –
in die Königseggsche Bibliothek in Aulendorf: 1580 hatte Wilhelm Werners
jüngere Schwester Kunigunde den Grafen Berthold von Königsegg geheiratet;
ihr Eintrag findet sich auf dem Vorsatzblatt (1592. Kunigunde frey fraw zu
Königsekh vnd Aulendorf geborne greffin zu Zimbern gehort dis Buch zu);
Zusätze und Anmerkungen in der Handschrift (ab 1640) stammen von der
Hand Johann Georgs von Königsegg-Aulendorf, des Begründers der Linie
Königsegg-Aulendorf. 1930 wurde die Handschrift aus dem Antiquariatshandel
für die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek (Donaueschingen)
und 1993 beim Verkauf der Fürstlichen Handschriftensammlung für
die Württembergische Landesbibliothek (Stuttgart) erworben.
Der Wert der Handschrift zeigt sich nicht zuletzt darin, dass bald nach ihrem
Abschluss mehrere Abschriften und Abmalungen angefertigt wurden, zum Teil
als einfache Kopien ohne Repräsentationsanspruch (Berlin, Staatliche
Museen Preußischer Kulturbesitz, Kupferstichkabinett, Cod. 78 A 19),
zum Teil aber auch in aufwendiger Form durch professionelle Schreiber, die
kalligraphische Auszeichnungsschriften verwendeten (Nürnberg, Germanisches
Nationalmuseum, Hs 86321), und professionelle Maler, die die lavierten Federzeichnungen
in Deckfarbenminiaturen umsetzten (Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek,
Cod. Donaueschingen 123). Die letztgenannte Handschrift, deren Bilder hier
zum Vergleich studiert werden können, bietet das Beispiel eines um 1600
in eine Repräsentationshandschrift (in Folioformat) umgesetzten Hausbuchs.
Die Herstellung erfolgte arbeitsteilig. Zunächst trug der Schreiber den
Text ein: in Kurrentschrift und unter Verwendung einer roten Auszeichnungsschrift
für Überschriften und Textanfänge. Inhaltliche Veränderungen
begegnen so gut wie keine, nur die lateinischen Texte am Anfang und Ende wurden
ausgelassen. Auch der Maler, bislang unidentifiziert, behält den Bildaufbau
meist bei, verändert aber verschiedentlich die Bildgröße.
Abgesehen von den Illustrationen des ‚Totentanzes’, für die
der Maler die Holzschnitte von Hans Holbein dem Jüngeren als Vorlage
benutzte, dienten ihm die Zeichnungen der Handschrift Cod. Donaueschingen
A III 54 als Vorbilder. Landschaftsszenen sind hie und da in Innenräume
verlagert, Zahl und Anordnung der Figuren abgewandelt. Durchweg kommt es zu
einer Modernisierung der Kleidung und zu einer Ausgestaltung der Details:
bei den Personen, den architektonischen Elementen, den Landschaftshintergründen.
Durch perspektivische Konstruktion und gestaffelte Anordnung erhalten die
Szenen Raumtiefe, durch unterschiedliche Färbung des Himmels werden Stimmungsnuancen
erzeugt. Die Abschriften entbehren der Hinweise auf Vorbesitzer, doch dürften
sie für verschiedene mit den Zimmern verbundene Zweige und Geschlechter
(zum Beispiel Grafen von Lupfen oder Grafen von Helfenstein) angefertigt worden
sein.