Vorgehen zur Abmeldung von Leistungsnachweisen bei Verhinderungsgrund:
- Teilen Sie den Verhinderungsgrund schriftlich der/dem Modulverantwortlichen mit – und zwar spätestens bis zum Prüfungstermin bzw. Abgabetermin einer schriftlichen Arbeit.
- Setzen Sie im Mail gleich die Programmkoordination (Charlotte Schweri, studienprogrammkoordination@ds.uzh.ch ) in cc; damit können wir sicherstellen, dass alles korrekt registriert wird.
- Bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Prüfungs- bzw. Abgabetermin reichen Sie zusätzlich ein Dokument ein (als gut lesbarer Scan), das den Verhinderungsgrund angibt (z. B. ein ärztliches Zeugnis).
- Wird das Gesuch vom/von der Modulverantwortlichen und der Programmkoordination genehmigt, wird die Buchung auf das Modul storniert. Ansonsten gilt es als Fehlversuch.
- Bei Schriftlichen Arbeiten kann nach Punkt 3 statt einer Stornierung auch eine Fristerstreckung beantragt werden. Der/die Dozierende setzt den neuen Abgabetermin fest. Grundsätzlich richtet sich die Dauer der Verlängerung nach der Dauer der Verhinderung. Ausserdem muss gewährleistet sein, dass die Bewertung der Arbeit bis spätestens zum 31. Juli (Abgabe im FS) bzw. zum 20. Januar (Abgabe im HS) erfolgen kann. Andernfalls wird das Modul storniert. Diese Regel betrifft auch Bachelor- und Masterarbeiten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/module-pruefungen.html